A1 - Leichtkraftrad
- Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klasse: AM
Theorie
- 12 x 90 min Grundunterricht
- 4 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
Praxis
- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahn
- 3 x 45 min Nachtfahrt
- Übungsstunden nach Bedarf
A2 - Kraftrad (leistungsbeschränkt)
- Krafträder bis max. 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg.
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung nötig!
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Theorie
- 12 x 90 min Grundunterricht
- 4 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
- Bei Vorbesitz A1 (min 2 Jahre) keine Theorieunterrichte und keine Theorieprüfung
Praxis
- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahn
- 3 x 45 min Nachtfahrt
- Übungsstunden nach Bedarf
- Bei Vorbesitz A1 (min 2 Jahre) keine Sonderfahrten. Nur Übungsstunden
A - Kraftrad (offene Leistung)
- Direkteinstieg ab 24 Jahre für Krafträder ohne Leistungsbegrenzung.
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung nötig!
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Theorie
- 12 x 90 min Grundunterricht
- 4 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
- Bei Vorbesitz A2 (min 2 Jahre) keine Theorieunterrichte und keine Theorieprüfung
Praxis
- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahn
- 3 x 45 min Nachtfahrt
- Übungsstunden nach Bedarf
- Bei Vorbesitz A2 (min 2 Jahre) keine Sonderfahrten. Nur Übungsstunden
AM - Kleinkraftrad
- Zweirädrige Kleinkrafträder bbH max. 45 km/h.
- Mindestalter: 15 Jahre
Theorie
- 12 x 90 min Grundunterricht
- 2 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
Praxis
- Übungsstunden nach Bedarf
Mofa
- Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.
- Mindestalter: 15 Jahre
Theorie
- 6 x 90 min Grundunterricht
Praxis
- 90 min praktische Ausbildung
B196
- Direkteinstieg ab 24 Jahre für Krafträder ohne Leistungsbegrenzung.
- Erweiterung der Klasse B für Motorräder und Roller bis zu 125 ccm
- Voraussetzungen:
– Mindestalter 25 Jahre
– 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
- Keine Theorie- oder Praxisprüfung nötig.
- Die Fahrerlaubniserweiterung gilt nur innerhalb Deutschlands!
Theorie
- 4 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
Praxis
- 5 x 90 min praktische Ausbildung
- Sollten die Mindeststunden nicht ausreichen, um ein sicheres Fahren zu gewährleisten müssen weitere Fahrstunden gemacht werden.