L – Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
- Mindestalter: 16 Jahre
Theorie
- 12 x 90 min Grundunterricht
- 2 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
Praxis
- Keine Praxis erforderlich
- Keine praktische Prüfung
T - Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 60 km/h
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h
- Eingeschlossene Klassen: L
Theorie
- 12 x 90 min Grundunterricht
- 6 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
Praxis
- Praxis erforderlich
- Praktische Prüfung