L – Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
  • Mindestalter: 16 Jahre

Theorie

  • 12 x 90 min Grundunterricht
  • 2 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
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Praxis

  • Keine Praxis erforderlich
  • Keine praktische Prüfung
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T - Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 60 km/h

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h
  • Eingeschlossene Klassen: L

Theorie

  • 12 x 90 min Grundunterricht
  • 6 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
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Praxis

  • Praxis erforderlich
  • Praktische Prüfung