B - Kraftfahrwagen
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „Begleitetes Fahren mit 17“)
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theorie
- 12 x 90 min Grundunterricht
- 2 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
Praxis
- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahn
- 3 x 45 min Nachtfahrt
- Übungsstunden nach Bedarf
BE - Anhänger
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger – die zulässige Gesamtmasse des Anhängers beträgt maximal 3500 kg.
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „Begleitetes Fahren mit 17“)
- Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Theorie
- kein Theorieunterricht
- keine theoretische Prüfung
Praxis
- 3 x 45 min Überlandfahrt
- 2 x 45 min Autobahn
- 1 x 45 min Nachtfahrt
- Übungsstunden nach Bedarf
B96 - Anhänger
- Kfz der Klasse B mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500 kg – maximal 4250 kg.
Theorie
- 150 min Theorie
- keine theoretische Prüfung
Praxis
- 210 min Praktische Übungen
- 60 min Fahren im Realverkehr