B - Kraftfahrwagen

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „Begleitetes Fahren mit 17“)
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Theorie

  • 12 x 90 min Grundunterricht
  • 2 x 90 min klassenspezifischer Unterricht

Praxis

  • 5 x 45 min Überlandfahrt
  • 4 x 45 min Autobahn
  • 3 x 45 min Nachtfahrt
  • Übungsstunden nach Bedarf

BE - Anhänger

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger – die zulässige Gesamtmasse des Anhängers beträgt maximal 3500 kg.
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „Begleitetes Fahren mit 17“)
  • Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Theorie

  • kein Theorieunterricht
  • keine theoretische Prüfung

Praxis

  • 3 x 45 min Überlandfahrt
  • 2 x 45 min Autobahn
  • 1 x 45 min Nachtfahrt
  • Übungsstunden nach Bedarf

B96 - Anhänger

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500 kg – maximal 4250 kg.

Theorie

  • 150 min Theorie
  • keine theoretische Prüfung

Praxis

  • 210 min Praktische Übungen
  • 60 min Fahren im Realverkehr